Gerade wer eine ältere Immobilie erwerben möchte, sollte sich nicht auf den äußeren Schein des Hauses verlassen.
Selbst zwei Besichtigungen reichen da kaum aus, um den Zustand der Immobilie wirklich beurteilen zu können. Als Nichtfachmann ist das Risiko viel zu groß, selbst schwerwiegende Mängel zu übersehen. Deshalb empfiehlt der VPB vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages die gebrauchte Immobilie durch einen unabhängigen Baugutachter überprüfen zu lassen. Nur ein Baugutachter kann nach sorgfältiger Prüfung beurteilen, ob eine Immobilie seinen Preis wirklich wert ist oder nicht. Viele Immobilienkäufer befürchten hohe Gebühren bei einem Baugutachter.
Dabei ist diese Angst völlig unbegründet. Wer eine vor Ort Besichtigung der Immobilie in Auftrag gibt, muss für die sachverständige Begutachtung seines Wohnhauses im Schnitt mit drei Stunden mit nicht mehr als 500 Euro rechnen. Dies ist allerdings gut investiertes Geld, wenn dadurch teure Fehlkäufe vermieden werden können. Verzichtet der Käufer auf ein gründliches Baugutachten seiner Immobilie, muss er erfahrungsgemäß immer mit versteckten Schäden und u.U. erheblichenen Folgekosten für die nötige Sanierung rechnen. Die Praxis zeigt, dass irgendwo immer etwas im Argen liegt, was dem Laien entgeht, ein Bausachverständiger aber als Hinweis auf mögliche Schäden zu deuten weiß. Seien es Putzverfärbungen, seltsame Gerüche, alte Heizungsanlagen, Feuchtigkeit am Fensterrahmen, Ecken mit gewellten Tapeten oder wo der Anstrich blättert, Zugerscheinungen oder verräterisches Holzmehl unter den Dachsparren.
Hinter solchen Details können sich ernste Bauschäden verbergen, wie etwa verrottete Außenabdichtungen, defekte Rohre, Schimmel und Schädlinge oder durchfeuchtete Dämmstoffe. Dabei muss dahinter sich nicht immer ein arglistiges Verhalten verbergen. Viele Verkäufer sind diese Mängel selber nicht bekannt. Nur ein Baugutchter kann den Kaufinteressenten vor den Folgen übersehener Mängel schützen. Damit auch Sie keine bösen Überraschungen erleben, vertrauen auch Sie der Erfahrung des Gutachter und Sachverständigenbüro Forster in Bischofsgrün.
Schiedsgutachten / Privatgutachten:
Gutachten, die ausserhalb von Gerichtsverfahren für andere Auftraggeber erstattet werden, nennt man Privatgutachten. Bei der erarbeitung eines solchen Gutachtens wird der Sachverständige außergerichtlich tätig.
Diese außergerichtlichen Gutachten werden meist im Auftrag einer Partei erstellt, um Mängel oder Schäden einem Gerichtsstreit beizulegen.
Die Kosten für ein vorprozessuales eingeholtes Privatgutachten sind erstattungsfähig, wenn die beauftragung des Sachverständigen zur ordnungsgemäßen Prozessvorbereituzng und aus Gründen der "Waffengleichheit" erforderlich war.
Gerichtsgutachten / Privatgutachten im Zivilprozess:
Die Tätigkeit des Sachverständigen im Strafgericht wird von der Strafprozessordnung geregelt. Der Sachverständige wird durch dem vom Gericht erteilten Auftrag zum Gerichtsgutachter. Der Beschluss des Gerichtes ist die Grundlage des Aufrtrages.
Behördengutachten:
Regierungen von Bund und Ländern, Oberhäupter von Städten und Gemeinden, nachgeordneten Behörden, aber auch Parlamente und Vertretungsorgane von Gebietskörperschaften sichern ihre Entscheidungen durch Gutachten ab.